Deutsche Rechtsprechung im Wandel der Zeiten

1792
der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht mehr aufs Rad geflochten und mit glühenden Zangen gekniffen, sondern am Hochgericht ganz einfach erhängt.

1872
der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fußfesseln versehen, sondern bei Wasser und Brot ganz einfach eingesperrt.

2002
der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf der Polizeiwache verhört, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genom­men, sondern nach Feststellung seiner Personalien unter Beifall seiner Freunde und Tatgenossen entlassen.

In Zukunft:
der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht.
Er erhält ein persönliches Entschuldigungsschreiben des Polizeipräsidenten und eine angemessene Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit.
Auf Wunsch spielt das Polizeimusikkorps "Den Gefangenenchor aus Nabucco".


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