Das neue Ehegesetz
Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft
- Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung
der Glücklichste seiner Art.
- Der Mann hat eine eigene Meinung.
- Die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.
- Sollte die Frau einmal nicht Recht haben,
tritt automatische 3 in Kraft.
- Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften,
die Frau ist die bessere.
- Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
- Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern
und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
- Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
- Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
- Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben
- Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann,
wann er heimkommen soll,
bestimmt die Frau.
- Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
- Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen,
vom Mann nur gedacht werden.
- Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
- Unterhaltungen sollen laut und deutlich geführt werden.
Der Nachbar hat sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.
- Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck.
Später sind härtere Argumente wie z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.
- Mitarbeit des Mannes im Haushalt ist STRENG VERBOTEN.
Klare Befehle an die Frau ersetzen diese Mühe.
- Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache;
die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
- Der Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen
- Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben.
Er soll aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben".
- Zusammenfassend kann man sagen:
Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn der Mann gesund ist und die Frau Arbeit hat.
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