Büro-Ordnung
- Der Chef hat immer recht!
- Hat der Chef Unrecht: siehe Ordnungspunkt 1.
- Den Anordnungen der Putzfrau ist unbedingt und unaufgefordert Folge zu leisten.
- Wer krank ist, darf im Keller arbeiten.
- Lohntüten sind grundsätzlich auf Knien zu empfangen.
- Schon der Gedanke an eine Gehaltserhöhung schadet der Firma und dem Chef.
Schon beim einmaligen Auftreten werden solche Gedanken mit einer Gehaltskürzung von mindestens 10% geahndet.
- Urlaubsansprüche bestehen frühestens ab dem 65. Lebensjahr.
- Toilettenbesuche sind in die Mittagspause zu legen. (In besonderen Fällen entscheidet der Chef)
- Der Flirt während der Arbeitszeit (Sex im Büro) ist ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten.
- Überstunden, Sonntagsdienst und Nachtarbeit werden wie folgt vergütet:
Junge hübsche Frauen erhalten einmal im Monat ein romantisches Wochenende mit der Geschäftsleitung. Alle anderen haben das Recht auf ein Dankeschön und einen Händedruck vom Chef.
- Das Lesen von unzüchtigen Schriften (wie Gewerkschaftszeitungen) wird mit einer Gehaltskürzung von 50% geahndet.
- Der Lehrling ist als Leibeigener zu behandeln.
Er hat grundsätzlich keine Rechte und muß Mißbrauch in jeglicher Hinsicht hinnehmen. Verbrauchte Lehrlinge sind beim örtlichen Arbeitsamt zu entsorgen. Ausnahme: Söhne/Töchter/Neffen (auch als Vettern bekannt) des Chefs. Diesen ist mit bevorzugter Höflichkeit zu begegnen.
- Das Gebrüll des Chefs gehört zum guten Betriebsklima.
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